
Industriestrompreis 2026
Was Sie jetzt wissen müssen
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Kurzerklärung
Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung. Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50% des Großhandelspreises auf bis zu 50% des Verbrauchs erlaubt, mit einem Mindestpreis von 50 EUR/MWh (5 ct/kWh). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.
Ab 01.01.2026 für 3 Jahre
Laufzeit
ca. 150.000 € pro 10 GWh
Förderung pro 10 GWh Stromverbrauch*
91 Wirtschaftssektoren
Unternehmen aus 91 Wirtschaftssektoren sind berechtigt**
Keine Mindestgröße
Bisher kein Mindestverbrauch vorgesehen
50%
Des Zuschusses müssen in Effizienz- und Flexibilitätsmaßnahmen investiert werden
10% Förderungsbonus
Bei Verwendung der Reinvestition in Batteriespeicherlösungen o.ä.
*Berechnung basiert auf dem Referenzpreis (Großhandelsdurchschnitt) für 2025; endgültige Werte für 2026 können abweichen (Stand: 17.12.2025).
**Keine Mindestgröße. Stand: 17.12.2025 auf Basis der bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung
Anspruchsberechtigung
Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon Leakage Liste der EU). Diese Liste erfasst energieintensive Industrien, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen.
Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren, unter anderem Chemie, Metall, Glas/Keramik, Zement, Papier/Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung.
Anspruchsrechner
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf den vergünstigten Industriestrompreis hat.
Bedingungen
Was sind die Bedingungen für den Industriestrompreis?
Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Elektrifizierung, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen sowie neue PPAs für EE‑Neuanlagen.
Der Beihilfebetrag wird um 10% erhöht, wenn das Unternehmen nachweist, dass mindestens 80% der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität investiert werden. Von diesem Flexibilitäts-Bonus müssen mindestens 75% wiederum in Gegenleistungen reinvestiert werden.
Preisreduktion
Strompreis für einen Teil des Verbrauchs wird auf etwa 5 Cent/kWh (€50/MWh) gesenkt
Förderumfang
Bis zu 50% Rabatt auf den Großhandelspreis, maximal für 50% des Stromverbrauchs
Flexibilitätsbonus
Zusätzlicher Bonus wird geprüft für Unternehmen, die ihre Stromnachfrage flexibilisieren
Laufzeit pro Unternehmen
Maximal 3 Jahre (2026 - 2028), degressive Staffelung wird diskutiert
Zeitplan
Wann tritt der Industriestrompreis in Kraft?
Das Inkrafttreten hängt von der finalen Zustimmung der EU-Kommission ab. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geht von einer Einführung zum 1. Januar 2026 aus. Die finale operative Umsetzung wird sich jedoch erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens entscheiden.
Funktionsweise
Wie funktionieren Finanzierung und Erstattung?
Finanziert werden soll der Industriestrompreis über den Bundeshaushalt, genauer aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem Sondertopf für Energie- und Klimaprojekte. Für die dreijährige Laufzeit werden laut Wirtschaftsministerium Kosten von insgesamt rund drei Milliarden Euro veranschlagt.
Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt (z.B. Entlastung für 2026 wird 2027 ausgezahlt). Bei Antragstellung ist eine Selbsterklärung des Unternehmens erforderlich, dass Investitionen im erforderlichen Umfang getätigt werden. Nach Realisierung oder spätestens 48 Monate nach Gewährung ist der Vollzugsbehörde eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen einschließlich Investitionsvolumen zu übermitteln.
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Häufig gestellte Fragen
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