Industriestrompreis 2026
Was Sie jetzt wissen müssen

Prüfen Sie jetzt, wie Ihr Unternehmen die Stromkosten um bis zu 60% reduzieren kann.

Prüfung innerhalb von 2 Minuten

Prüfung innerhalb von 2 Minuten

Berechnung der konkreten Einsparungen

Berechnung der konkreten Einsparungen

Auf Wunsch: Kostenlose Expertenberatung

Auf Wunsch: Kostenlose Expertenberatung

Über 200 Unternehmen vertrauen uns

Kurzerklärung

Was ist der Industriestrompreis?

Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung. Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50% des Großhandelspreises auf bis zu 50% des Verbrauchs erlaubt, mit einem Mindestpreis von 50 EUR/MWh (5 ct/kWh). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.

Ab 01.01.2026 für 3 Jahre

Laufzeit

ca. 150.000 € pro 10 GWh

Förderung pro 10 GWh Stromverbrauch*

91 Wirtschaftssektoren

Unternehmen aus 91 Wirtschaftssektoren sind berechtigt**

Keine Mindestgröße

Bisher kein Mindestverbrauch vorgesehen

50%

Des Zuschusses müssen in Effizienz- und Flexibilitätsmaßnahmen investiert werden

10% Förderungsbonus

Bei Verwendung der Reinvestition in Batteriespeicherlösungen o.ä.

*Berechnung basiert auf dem Referenzpreis (Großhandelsdurchschnitt) für 2025; endgültige Werte für 2026 können abweichen (Stand: 17.12.2025).


**Keine Mindestgröße. Stand: 17.12.2025 auf Basis der bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung

Anspruchsberechtigung

Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon Leakage Liste der EU). Diese Liste erfasst energieintensive Industrien, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen.

Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren, unter anderem Chemie, Metall, Glas/Keramik, Zement, Papier/Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung.

Anspruchsrechner

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf den vergünstigten Industriestrompreis hat.

Bedingungen

Was sind die Bedingungen für den Industriestrompreis?

Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Elektrifizierung, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen sowie neue PPAs für EE‑Neuanlagen.

Der Beihilfebetrag wird um 10% erhöht, wenn das Unternehmen nachweist, dass mindestens 80% der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität investiert werden. Von diesem Flexibilitäts-Bonus müssen mindestens 75% wiederum in Gegenleistungen reinvestiert werden.

Preisreduktion

Strompreis für einen Teil des Verbrauchs wird auf etwa 5 Cent/kWh (€50/MWh) gesenkt

Förderumfang

Bis zu 50% Rabatt auf den Großhandelspreis, maximal für 50% des Stromverbrauchs

Flexibilitätsbonus

Zusätzlicher Bonus wird geprüft für Unternehmen, die ihre Stromnachfrage flexibilisieren

Laufzeit pro Unternehmen

Maximal 3 Jahre (2026 - 2028), degressive Staffelung wird diskutiert

Zeitplan

Wann tritt der Industriestrompreis in Kraft?

Das Inkrafttreten hängt von der finalen Zustimmung der EU-Kommission ab. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geht von einer Einführung zum 1. Januar 2026 aus. Die finale operative Umsetzung wird sich jedoch erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens entscheiden.

Funktionsweise

Wie funktionieren Finanzierung und Erstattung?

Finanziert werden soll der Industriestrompreis über den Bundeshaushalt, genauer aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem Sondertopf für Energie- und Klimaprojekte. Für die dreijährige Laufzeit werden laut Wirtschaftsministerium Kosten von insgesamt rund drei Milliarden Euro veranschlagt.

Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt (z.B. Entlastung für 2026 wird 2027 ausgezahlt). Bei Antragstellung ist eine Selbsterklärung des Unternehmens erforderlich, dass Investitionen im erforderlichen Umfang getätigt werden. Nach Realisierung oder spätestens 48 Monate nach Gewährung ist der Vollzugsbehörde eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen einschließlich Investitionsvolumen zu übermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich bei der Nutzung von Windstrom für einen langen Zeitraum binden?

Muss ich mich bei der Nutzung von Windstrom für einen langen Zeitraum binden?

Welche Daten kann ich in der Energie Management Software sehen?

Welche Daten kann ich in der Energie Management Software sehen?

Wie funktioniert die trawa Grünstrombeschaffung?

Wie funktioniert die trawa Grünstrombeschaffung?

Was ist der Mindeststrombedarf, um trawas Stromversorgung in Anspruch nehmen zu können?

Was ist der Mindeststrombedarf, um trawas Stromversorgung in Anspruch nehmen zu können?

Wie viel kann ich mit trawa bei den Stromkosten sparen?

Wie viel kann ich mit trawa bei den Stromkosten sparen?

Was sind PPAs und wie funktionieren sie im trawa-System?

Was sind PPAs und wie funktionieren sie im trawa-System?

Muss ich mich selbst um die Beschaffung kümmern?

Muss ich mich selbst um die Beschaffung kümmern?

Was sind die Vorteile der trawa Grünstrombeschaffung?

Was sind die Vorteile der trawa Grünstrombeschaffung?

Was passiert wenn sich mein Verbrauchsprofil ändert?

Was passiert wenn sich mein Verbrauchsprofil ändert?

Kann trawa die Beschaffung für mehrere Unternehmensstandorte übernehmen?

Kann trawa die Beschaffung für mehrere Unternehmensstandorte übernehmen?

© 2025 Future Energy Services GmbH. All rights reserved.