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Industriestrompreis 2026 entschlüsselt: Was Sie jetzt wissen müssen

Geschrieben von:
trawa
Industriestrompreis in aller Kürze
Von 2026-2028 sollen energieintensive Unternehmen aus 91 (Teil‑)Industriesektoren einer offiziellen Liste (KUEBLL-Liste) entlastet werden; Auszahlungen erfolgen jeweils im Folgejahr.
Die Beihilfe bezieht sich ausschließlich auf die Energiebeschaffung; Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern fallen zusätzlich an.
Die Entlastung orientiert sich am Referenz-Großhandelspreis als Marktdurchschnitt - Empfänger erhalten bis zu 50% Nachlass, angewendet auf maximal 50% des jährlichen Stromverbrauchs.
Die Untergrenze der Subventionierung liegt bei 5 ct/kWh
Mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden
Dies waren viele relative Zahlen. Ganz konkret: Für ein Unternehmen aus der Industrie mit einem Verbrauch von 10 GWh und einem Referenzpreis von 8 ct/kWh bedeutet es eine Entlastung von knapp 150.000€.

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Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung. Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50% des Großhandelspreises auf bis zu 50% des Verbrauchs erlaubt, mit einem Mindestpreis von 50 EUR/MWh (5 ct/kWh). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.
Ermäßigung des durchschnittlichen jährlichen Großhandelspreises (Referenzpreis) um max. 50%
Ermäßigung für max. 50% des jährlichen Stromverbrauchs (mit optimaler degressiver Fördermöglichkeit)
Zielpreis für den beihilfefähigen Verbrauch 5 ct/kWh (Untergrenze)
Gegenleistung: Reinvestition von mind. 50% des erhaltenen Beihilfebetrags in Klimaschutz- & Energieeffizienzmaßnahmen: Erneuerbare Erzeugungskapazitäten, Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Energieeffizienz, Elektrolyseure, Elektrifizierung
Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon Leakage Liste der EU). Diese Liste erfasst energieintensive Industrien, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen.
Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren, unter anderem Chemie, Metall, Glas/Keramik, Zement, Papier/Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung.
Auf die Liste aufgenommen wird ein Unternehmen, wenn es seine Zugehörigkeit durch einen gültigen WZ-Code nachweisen kann. Dieser Code wird von den statistischen Landesämtern an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt.
Wie funktioniert der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis orientiert sich an einem Referenzwert aus dem Großhandel. Grundlage ist der Jahresmittelwert der Base-Future-Kontrakte des Vorjahres mit Lieferung im Abrechnungsjahr. Für 2026 zählt also der Durchschnitt der Base-Futures aus 2025.
Die Beihilfe beträgt 50% des Referenzpreises, jedoch mit einer Untergrenze von 5 ct/kWh. Liegt der Referenzpreis beispielsweise bei 8 ct/kWh, wären 50% davon rechnerisch 4 ct/kWh. Durch die Untergrenze wird die Beihilfe jedoch auf 3 ct/kWh festgesetzt.
Die Förderung gilt nur für 50% des jährlichen Stromverbrauchs. Anrechenbar ist die Strommenge, die das Unternehmen im jeweiligen Abnahmejahr tatsächlich selbst verbraucht hat (eine eindeutige Abgrenzung von Drittmengen ist erforderlich). Ebenfalls berücksichtigt werden kann der indirekte Stromverbrauch für die leitungsgebundene ausgelagerte Produktion von Sekundärenergien und Medien. Dazu zählen unter anderem Industriegase einschließlich Druckluft, Kälte, Wärme, Dampf oder Wasser innerhalb von Industrieparks.

Was bedeutet der Industriestrompreis für Unternehmen mit Strompreiskompensation (SPK)?
Unternehmen, die schon eine Strompreiskompensation (SPK) empfangen oder einen Antrag stellen wollen, dürfen keine doppelte Förderung durch den Industriestrompreis und die SPK erhalten. Trotzdem ist eine Kombination beider Programme möglich. So können zum Beispiel einzelne Anlagen über die Strompreiskompensation gefördert werden, während der restliche Stromverbrauch vom Industriestrompreis profitiert.
Diese Kombination kann besonders interessant für Unternehmen sein, die nur bestimmte Anlagen über die SPK fördern lassen können. Denn auf die Megawattstunde gerechnet fällt die Strompreiskompensation oft höher aus als die Entlastung über den Industriestrompreis.
Wichtig ist dabei: Der gesamte Förderbetrag darf den höheren der beiden zulässigen Beihilfehöchstbeträge nicht überschreiten.
Was sind die Bedingungen an einen Industriestrompreis?
Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Elektrifizierung, Elektrolyseure, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen, Infrastrukturmodernisierungen, neue oder modernisierte EE-Anlagen, sowie neue PPAs.
Der Beihilfebetrag wird um 10% erhöht, wenn das Unternehmen nachweist, dass mindestens 80% der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität investiert werden. Von diesem Flexibilitäts-Bonus müssen mindestens 75% wiederum in Gegenleistungen reinvestiert werden.
Mit der Umsetzung der vorgesehenen Gegenleistungsmaßnahmen darf erst nach der Antragstellung begonnen werden. Unternehmen können jedoch im Vorfeld prüfen lassen, ob eine geplante Maßnahme grundsätzlich anerkennungsfähig ist. Außerdem ist es erlaubt, Investitionssummen über mehrere Jahre zu verteilen, solange die festgelegte Umsetzungsfrist eingehalten wird.
Die konkreten Bedingungen werden im Rahmen des Notifizierungsprozesses mit der Europäischen Kommission noch im Detail diskutiert.

Wie läuft die Antragstellung für den Industriestrompreis ab?
Die Antragstellung für den Industriestrompreis wird ausschließlich online über die Antragsformulare des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Wann genau die Anträge eingereicht werden müssen, steht derzeit noch nicht fest. Klar ist jedoch: Die Frist wird frühestens am 31. März und spätestens am 30. September 2027 enden.
Unternehmen, die im Rahmen ihrer Antragstellung einen anrechenbaren Stromverbrauch von mindestens 10 GWh nachweisen, sind verpflichtet, einen Prüfungsvermerk vorzulegen. Dieser kann von einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem genossenschaftlichen Prüfungsverband ausgestellt werden.
Wichtig ist: Für die Antragstellung gilt kein „First come, first serve“-Prinzip. Der Zeitpunkt der Einreichung hat also keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Beihilfe. Da die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht, kann es jedoch zu Kürzungen kommen. Reichen die Mittel nicht aus, werden alle grundsätzlich bewilligungsfähigen Beihilfen quotal gekürzt. (Dabei wird die Gesamtsumme der verfügbaren Haushaltsmittel durch die Summe aller bewilligten Beihilfen geteilt.)
Wie erfolgt die Erstattung?
Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt (z.B. Entlastung für 2026 wird 2027 ausgezahlt). Bei der Antragstellung ist eine Selbsterklärung des Unternehmens abzugeben, die beinhaltet, dass Investitionen im erforderlichen Umfang getätigt werden. Nach Realisierung oder spätestens 48 Monate nach Gewährung ist der Vollzugsbehörde eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen einschließlich Investitionsvolumen zu übermitteln.
Wie wird der Industriestrompreis finanziert?
Die Finanzierung des Industriestrompreises ist derzeit noch nicht vollständig gesichert. Laut einem internen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Förderung zwar aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden, einem Sondertopf für Energie- und Klimaprojekte, in der aktuellen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 sind jedoch keine entsprechenden Mittel vorgesehen. Eine abschließende Einigung mit dem Bundesfinanzministerium steht daher noch aus. Für die dreijährige Laufzeit werden laut Wirtschaftsministerium Kosten von insgesamt rund drei Milliarden Euro veranschlagt.
Wann tritt der Industriestrompreis in Kraft?
Die EU-Kommission hat den Industriestrompreis am 14. Januar 2026 mündlich genehmigt: Bundeskanzler Merz erklärte, dass neben dem Industriestrompreis auch die Strompreiskompensation (SPK) und die Kraftwerksstrategie weitgehend gebilligt wurden. Die finale Förderrichtlinie befindet sich jedoch noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, weshalb das Inkrafttreten weiterhin aussteht. Das Bundeswirtschaftsministerium geht derzeit davon aus, dass sowohl die offenen Finanzierungs- und Detailfragen als auch die endgültige Freigabe durch die EU-Kommission bis Ende des Q2 2026 geklärt sein werden.
Zu den noch offenen Punkten zählen insbesondere die Frage, ob und welche weiteren Unternehmen neben der bestehenden KUEBBL-Liste von der Förderung profitieren können, sowie die genaue Ausgestaltung des Antragsverfahrens.
Fazit
Der Industriestrompreis kommt – allerdings befristet, mit strengen Auflagen und nicht für alle Unternehmen. Zudem wird die Regelung in der Praxis deutlich von dem in Aussicht gestellten Preis von 5 ct/kWh abweichen. Der Grund: Die Beihilfe gilt nur für 50% des Stromverbrauchs – und von diesem Anteil muss wiederum die Hälfte verpflichtend reinvestiert werden.
Für anspruchsberechtigte Branchen bedeutet das dennoch eine kurzfristige Entlastung und ein klares Investitionssignal. trawa begleitet Sie dabei end-to-end: von der Identifikation und Priorisierung der passenden Energieeffizienzmaßnahmen über die wirtschaftliche Bewertung bis zur Umsetzung – inklusive Beratung zu Batteriespeichern, intelligenter Steuerung und datengetriebener Lastflexibilisierung, um die Fördereffekte maximal auszuschöpfen.
Für alle anderen gilt: selbst aktiv werden. Optimieren Sie Kostenstrukturen, flexibilisieren Sie Lastprofile und professionalisieren Sie die Beschaffung, um Volatilität zu managen und Marktchancen zu nutzen. Auch dabei ist trawa Ihr Partner – pragmatisch, messbar und ohne Extraaufwand wie zusätzliches Personal.
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.
Quellen:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-11/industriestrompreis-koalitionsausschuss-bundesregierung-ticketsteuer
https://www.produktion.de/wirtschaft/industriestrompreis-warum-er-zur-schicksalsfrage-wird/2120798
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wirtschaft-staerken-koalition-beschliesst-industriestrompreis,V2SV3iL
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/reiche-industriestrompreis-2026-100.html
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiepolitik-industriestrompreis-enttaeuscht-erwartung-vieler-unternehmen/100176155.html
https://www.sparkasse.de/aktuelles/industriestrompreis.html#hohe-energiekosten-belasten-europas-indu
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