MiSpeL — neue Regeln ab 1. Oktober 2026
Ihr Speicher darf bald mehr.
Wir rechnen aus,
was das wert ist.
Mit der MiSpeL-Festlegung schließen sich PV-Eigenverbrauch und Netzstromspeicherung ab Oktober 2026 nicht mehr aus.
Wir werten Ihren Lastgang aus und zeigen, welche Erlösquellen dazukommen und wie viel sie in Euro bringen.
20 Jahre Bestandsschutz: Wer die Investitionsentscheidung trifft, bevor die neue Netzentgeltsystematik greift (voraussichtlich nicht vor 2027), und bis zum 4. August 2029 in Betrieb geht, behält die heutigen Netzentgeltregeln.
Vertraut von über 250 Industrieunternehmen in Deutschland
DER KONTEXT
Was ändert sich 2026 für gewerbliche Speicher?
Drei Regelungsbereiche schaffen neue Spielräume: Ihr Speicher kann künftig mehrere Betriebsweisen kombinieren und PV-Strom weiterhin förderfähig vermarkten.
GILT BEREITS
Für viele Speicher gilt heute noch eine Netzentgeltbefreiung. AgNes soll die Regeln künftig neu ordnen.
§ 118 Abs. 6 EnWG
SEIT 01.01.2026
Auch bei der Stromsteuer gelten für Speicher neue Regeln. Dieselbe Logik, zweiter Baustein.
3. Änderungsgesetz zum StromStG
AB 01.10.2026 GEPLANT
Netzstrom laden und PV-Strom einspeisen, mit mehr Spielraum für Eigenverbrauch und Vermarktung.
MiSpeL-Festlegung · § 19 Abs. 3b/3c EEG
VORAUSSICHTLICH ENDE 2026
Wer vor Inkrafttreten final entscheidet und bis 04.08.2029 in Betrieb geht, kann die heutigen Netzentgeltregeln behalten.
AgNes · Gesamtkonzept der Bundesnetzagentur
Stand: 17.08.2026. Die MiSpeL-Festlegung liegt als Arbeitsstand vom 5. August 2026 vor und ist noch nicht rechtskräftig. Details zur Festlegung →
FÜR IHREN STANDORT
Was heißt das für ein Unternehmen mit PV und Großspeicher?
Aus den Regeländerungen werden drei betriebswirtschaftliche Effekte und eine Entscheidung, die sich nicht verschieben lässt.
Ein Speicher, mehrere Einsparungen
Eigenverbrauch, Netzbezugsoptimierung, geförderte EE-Vermarktung und Arbitrage schließen sich nicht mehr aus. Die Festlegung auf eine einzige Nutzung entfällt und mit ihr ein Teil Ihrer bisherigen Amortisationsrechnung.
Klare Zuordnung statt Doppelbelastung
Ein- und Ausspeisung werden viertelstündlich anteilig zugeordnet. So lässt sich bestimmen, welche Strommengen förderfähig sind und welche vom Umlageprivileg profitieren. Das schafft die Grundlage für Multi-Use und bidirektionales Laden im laufenden Betrieb.
Bestandsschutz für frühe Entscheidungen bis Ende 2026
Wer die finale Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der neuen AgNes-Netzentgeltregeln trifft und bis zum 4. August 2029 in Betrieb geht, profitiert von Bestandsschutz für die heutigen Netzentgeltregeln. Danach greift AgNes mit einem Kapazitätspreis, der derzeit bei 4 bis 7 € pro kW und Jahr diskutiert wird.
POTENZIAL-INDIKATOR
Was bringt der Mischbetrieb an Ihrem Standort?
Fünf Angaben, zwei Minuten, kein Formular davor: Sie sehen, welche Option für Ihre Anlage greift und in welcher Größenordnung sich das zusätzliche Erlöspotenzial bewegt.
Für eine belastbare Zahl fehlt eine Angabe, die kein Rechner ersetzt: Ihr Lastgang. Er entscheidet, welche Betriebsarten sich an Ihrem Standort wirklich lohnen — und in welcher Reihenfolge.
Womit wir das rechnen
trawa macht die Methoden zugänglich, mit denen energieintensive Großkonzerne ihre Strombeschaffung steuern: Energieversorgung, Energie-Management-Software und die flexible Steuerung von Energieanlagen aus einer Hand. In Kombination mit einem Batteriespeicher lassen sich die Stromkosten so um bis zu 40 % senken.
Über 250 Unternehmen in Deutschland und Österreich
Eigene Vermarktung von Speicherleistung, nicht nur Beratung
Analyse auf Basis Ihrer Viertelstundenwerte, nicht auf Basis von Standardlastprofilen
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Die Entscheidung fällt vor der Regeländerung, nicht danach.
Wir rechnen aus, was der Mischbetrieb an Ihrem Standort freisetzt — und bis wann Sie entscheiden müssen, um die heutigen Netzentgeltregeln zu behalten.







