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Energiepreisentlastungen 2026: Das steckt wirklich hinter dem Milliarden-Entlastungspaket der Bundesregierung

Eine aktuelle Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) bestätigt es erneut: Deutsche Industrieunternehmen zahlen deutlich mehr für Strom als im europäischen und internationalen Vergleich. Beispielsweise fallen die Strompreise in Deutschland rund 87 % höher aus als in den USA (14 ct / kWh vs. 7,5 ct / kWh). Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen, wie zum Beispiel Mittelständler, spürbar bei den Stromkosten zu entlasten. Aber eins ist klar, nicht alle Unternehmen profitieren und die staatliche Entlastung allein reicht nicht aus.

Eine aktuelle Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) bestätigt es erneut: Deutsche Industrieunternehmen zahlen deutlich mehr für Strom als im europäischen und internationalen Vergleich. Beispielsweise fallen die Strompreise in Deutschland rund 87 % höher aus als in den USA (14 ct / kWh vs. 7,5 ct / kWh). Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen, wie zum Beispiel Mittelständler, spürbar bei den Stromkosten zu entlasten. Aber eins ist klar, nicht alle Unternehmen profitieren und die staatliche Entlastung allein reicht nicht aus.

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trawa

Die Entlastungen in aller Kürze

Ab dem 1. Januar 2026 sollen drei Entlastungsmaßnahmen in Kraft treten – vorbehaltlich der finalen Zustimmung vom Bundesrat bzgl. Stromsteuer und des EU Notifizierungsverfahrens für den Industriestrompreis.

  1. Stromsteuerentlastung

    • Der Bund stellt jährlich rund 3 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit, um die Stromsteuer von 2,05 ct / kWh auf den EU‑Mindestsatz von 0,05 ct/kWh für produzierende Unternehmen sowie Land- und Forstwirtschaft zu verstetigen.

    • Begünstigte: Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft

    • Stand der Regulatorik: Zustimmung Bundesrat fehlt (Stand Dez. 2025)

    • Entlastung bei 10 GWh Verbrauch: 200.000 € für ein anspruchberechtigtes Unternehmen

  2. Netzentgeltentlastung

    • Der Bund finanziert jährlich 6,5 Milliarden Euro der Übertragungsnetzkosten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), um die Netzentgelte und damit die Stromkosten für alle Stromverbraucher zu senken.

    • Begünstigte: Alle Stromverbraucher

    • Stand der Regulatorik: Gebilligt

    • Entlastung bei 10 GWh Verbrauch: ca. 104.000 € (variiert je nach Verbrauchsmuster und Netzbetreiber stark; inkl. Effekt von höheren Umlagen)

  3. Industriestrompreis

    • Zur weiteren Entlastung energieintensiver Unternehmen wird ein Industriestrompreis eingeführt, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Milliarden Euro. Er richtet sich an Unternehmen aus 91 (Teil‑)Industriesektoren der offiziellen KUEBLL-Liste. Da der Industriestrompreis derzeit noch weiter konkretisiert wird, erfolgt eine detaillierte Darstellung in einem separaten Artikel.

    • Stand der Regulatorik: Notifizierungsprozess EU ausstehend

    • Entlastung bei 10 GWh Verbrauch: 150.000 € (variiert je nach Referenzpreis)

    • Begünstigte: Unternehmen aus der KUEBBL-Liste

    • Lesen Sie mehr in unserem separaten Blog-Artikel




Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer wird auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben und besteht bereits seit 1999. Ursprünglich sollte sie einen finanziellen Anreiz schaffen, Strom effizienter zu nutzen und den Verbrauch zu senken.

Aktuell liegt der Steuersatz in Deutschland bei 2,05 ct/kWh – ein Wert, der seit 2003 unverändert gilt. Zum Vergleich: Die EU schreibt lediglich 0,05 ct/kWh für gewerbliche und 0,10 ct/kWh für nicht-gewerbliche Verbraucher als Mindeststeuersätze vor.


Was bedeutet die Stromsteuerentlastung?

Bereits 2024 hat die Bundesregierung mit dem „Strompreispaket“ eine deutliche Entlastung für energieintensive Branchen auf den Weg gebracht. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe können seither ihre Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh senken. In der Praxis bedeutet das: Die zuvor gezahlte Stromsteuer wird fast vollständig erstattet.

Ursprünglich war diese Regelung auf den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes soll die Entlastung nun weiter und auf Dauer gelten. Damit wird der Steuersatz für die betroffenen Unternehmen ab 2026 fest auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 ct/kWh gesetzt.

Bei einem Unternehmen mit 10 GWh Jahesverbrauch bedeutet dies eine Entlastung von ca. 200.000 Euro.



Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf die Stromsteuerermäßigung haben rund 600.000 Unternehmen in Deutschland – aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft.

Zum produzierenden Gewerbe zählen beispielsweise Branchen wie Bergbau, Automobilindustrie, Maschinenbau, Chemie, Energie- und Wasserversorgung sowie die Bauwirtschaft. In der Land- und Forstwirtschaft profitieren etwa Ackerbau-, Forst- oder Teichwirtschaftsbetriebe von der Regelung. Verortet sind diese Sektoren in den Abschnitten A sowie C bis F und der Klasse 05.02 der Klassifikation der Wirtschaftszweige vom Statistischen Bundesamt.

Unternehmen können die Steuerermäßigung beantragen, wenn ihr jährlicher Stromverbrauch mindestens 12.500 kWh beträgt.



Wie läuft die Erstattung ab?

Die Entlastung wird nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gewährt und erfolgt als rückwirkende Erstattung. Zuständig für die Bearbeitung ist das jeweilige Hauptzollamt.

Der Antrag kann für das jeweilige Verbrauchsjahr gestellt werden und muss spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.



Wie wird die Entlastung finanziert?

Die Stromsteuerentlastung wird vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert und belastet ihn mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.



Wann tritt die Stromsteuerentlastung in Kraft?

Die Verstetigung der Stromsteuersenkung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Änderungen im Stromsteuergesetz hat der Bundestag am 13. November beschlossen. Der Bundesrat muss sie noch abschließend beraten.





Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte sind die Gebühren, die Betreiber von Stromnetzen erheben, um den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netzinfrastruktur zu finanzieren. Sie werden von allen Stromverbrauchern entrichtet, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind – von Privathaushalten bis zu Industrieunternehmen.



Wie hoch sind die Netzentgelte?

Laut Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) machen die Netzentgelte aktuell rund 28 % des gesamten Strompreises aus. Die genaue Höhe der Netzentgelte variiert je nach Region/Netzbetreiber, Verbrauchsmenge und Netzebene. Grundsätzlich setzen sich die Entgelte aus zwei Komponenten zusammen:

  • Arbeitspreis: für die insgesamt bezogene Strommenge.

  • Leistungspreis: für die höchste Lastspitze im Abrechnungsjahr.



Folgende Faktoren beeinflussen insbesondere den Arbeitspreis (AP) und den Leistungspreis (LP):
  1. Lastprofil: Bei gleichmäßig hohem Verbrauch fällt der Anteil des Leistungspreises höher aus; bei unregelmäßigem Verbrauch mit hohen Lastspitzen überwiegt der Arbeitspreis.

  2. Benutzungsstunden (Jahresarbeit [kWh] geteilt durch Höchstlast [kW]): Bei weniger als 2.500 h/Jahr erfolgt eine stärker leistungsbasierte Abrechnung (höherer LP, niedrigerer AP); ab 2.500 h umgekehrt. Außerdem gibt es bereits Entlastungsmechanismen bei atypischer Netznutzung:

    • Aufgrund Lastspitzen in verbrauchsschwachen Zeiten:
      Wenn vorherzusehen ist, dass die Lastspitzen außerhalb des vom Verteilnetzbetreiber festgelegten Hochlastzeitfenster (Zeitfenster, in dem das Stromnetz besonders stark ausgelastet ist - häufig morgens & abends an Werktagen) liegen, haben Unternehmen einen Anspruch auf reduzierte Netzentgelte (ca. 20-50% Reduktion).


    • Aufgrund besonders gleichmäßigen Verbrauchs (”Bandlastprivilegierung” oder “7.000h Regel”):
      Wenn Unternehmen mindestens 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr und mehr als 10 GWh Jahresverbrauch erreichen, haben sie ebenfalls einen Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Ab 7.000  Benutzungsstunden wird das Netzentgelt auf 20 % des regulären Satzes begrenzt; zwischen 3.500 und 7.000 Stunden erfolgt eine lineare Absenkung.


  3. Standort: Jeder Verteilnetzbetreiber hat eigene Entgeltstrukturen.


  4. Netzebene: In höheren Spannungsebenen ist die Vorhaltung von Leistung größer (niedrigerer AP, höherer LP).



Was bedeutet die Netzentgeltentlastung?

Ab 2026 unterstützt der Bund die deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit insgesamt 6,5 Milliarden Euro, um die Netzentgelte – und damit die Stromkosten – für Haushalte und Unternehmen spürbar zu senken.

Der Zuschuss der Bundesregierung fließt zunächst an die vier Übertragungsnetzbetreiber, die gesetzlich verpflichtet sind, die Mittel vollständig zur Reduzierung der Netzentgelte einzusetzen. Über die nachgelagerten Verteilnetzebenen wird die Entlastung schrittweise an die Endverbraucher weitergegeben. Details zu Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern finden Sie im Exkurs auf der nächsten Seite.

Allerdings kommt die Entlastung nicht 1:1 bei den Endverbrauchern an, da sie durchgereicht wird. Bei Unternehmen, die an höheren Spannungsebenen angeschlossen sind, wie etwa große Industrieunternehmen, wirkt sich die Preissenkung am stärksten aus.

Die tatsächliche Höhe der Entlastung hängt von den Netzkosten des jeweiligen Verteilnetzbetreibers ab. Diese wiederum variieren je nach Ausbaugrad, Modernisierung und regionaler Netzstruktur. Netzbetreiber, die ihr Netz stärker ausbauen oder modernisieren, haben entsprechend höhere Kosten und dürfen höhere Entgelte erheben. Daher fällt die Entlastung regional unterschiedlich aus.

Eine Beispielrechnung für einen mittelständischen Betrieb in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass sich daraus eine Ersparnis von rund 104.000 € ergeben kann (inkl. Effekt von höheren Umlagen) — siehe Beispielrechnung weiter hinten in diesem Dokument.



Was sind Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)?

Die Übertragungsnetzbetreiber sind für den Transport großer Strommengen über weite Entfernungen zuständig. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch in Echtzeit sicherzustellen und die Stabilität des Gesamtnetzes zu gewährleisten. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber: Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW.



Was sind Verteilnetzbetreiber (VNB)?

Die Verteilnetzbetreiber sind für den Netzanschluss und die Versorgung der Endkunden verantwortlich. Sie übernehmen den Transport des Stroms vom Übertragungsnetz bis zu Industrie, Gewerbe und Haushalten. In Deutschland gibt es über 800 VNB, meist regionale oder kommunale Netzbetreiber.


Für mittelständische Betriebe ist insbesondere das Mittel- oder Niederspannungsnetz relevant – hier fallen auch die Netzentgelte an, die ab 2026 durch die Entlastungsmaßnahmen gesenkt werden sollen.



Deutsche Netzstruktur: Mittelständler sind meist an der Mittel- oder Niederspannung angeschlossen


Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Entlastung kommt allen Stromverbrauchern zugute – einschließlich privater Haushalte, Unternehmen und mittelständischer Betriebe.



Wie wird die Entlastung finanziert?

Ab 2026 übernimmt der Bund jährlich 6,5 Milliarden Euro der Kosten für die Übertragungsnetze. Finanziert wird diese Maßnahme aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – einem Sondervermögen des Bundes, das sich überwiegend aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels speist.



Wann tritt die Netzgeltentlastung in Kraft?

Die Netzentgeltentlastung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Bereits am 1. Oktober haben die Übertragungsnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht; am 15. Oktober folgten die Verteilnetzbetreiber. Die jeweiligen vorbehaltlichen Preisblätter können auf den Internetseiten der VNB eingesehen werden.

Der Bundesrat hat die Änderungen am 21. November abschließend gebilligt. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.





Beispielrechnung

Unsere Beispielrechnung zeigt, wie unterschiedlich die Entlastung je nach Branche, Stromverbrauch, Lastprofil und Region bzw. Verteilnetzbetreiber ausfallen kann. So profitiert Beispielunternehmen 1 mit rund 13% geringere Stromnebenkosten, während Beispielunternehmen 2 sogar eine Kostenreduktion von 16 % erzielt.

Hinweis: Die sonstigen Nebenkosten steigen 2026 im Vergleich zu 2025 deutlich – um etwa 18 %. Ursache dafür sind vor allem höhere Umlagen, insbesondere die Offshore-Netzumlage sowie die KWKG-Umlage.


  1. Vereinfachte Darstellung, Leistungspreis in Abhängigkeit der Lastspitze

  2. Betrachtung NACH Steuerrückerstattung

  3. Für die erste GWh: 2,76 ct / kWh in 2025 und 3,05 ct/kWh in 2026 (durch Anstieg der Offshore und KWK-Umlage), für jede weitere GWh: 1,25 ct / kWh in 2025 und 1,54 ct / kWh in 2026

  4. Unternehmen profitiert bereits in 2025 von Stromsteuerentlastung.




Fazit

Mit der Stromsteuersenkung, der Netzentgeltentlastung und dem Industriestrompreis ab 2026 setzt die Bundesregierung an drei zentralen Stromkostentreibern an. Doch auch wenn die Maßnahmen ein wichtiges Signal sind, bleibt ihre Wirkung begrenzt: Nur ein Teil der Unternehmen profitiert direkt von der Stromsteuerentlastung und auch bei den Netzentgelten profitieren Verbraucher unterschiedlich stark, je nach Verteilnetzbetreiber. Auf den befristeten Industriestrompreis allein sollten sich Unternehmen ebenfalls nicht verlassen – wie unser separater Fachartikel zeigt.

Umso wichtiger ist es, die eigene Stromkostenstruktur aktiv zu gestalten – durch intelligente Beschaffungsstrategien, Lastflexibilisierung und den Einsatz datenbasierter Steuerung. So lassen sich nicht nur Risiken abfedern, sondern auch Marktchancen und Flexibilitätspotenziale nutzen. trawa unterstützt Unternehmen dabei, genau das umzusetzen – pragmatisch, messbar und ohne zusätzlichen Personalaufwand.

Gerne analysieren wir auch, welchen Einfluss die aktuellen regulatorischen Änderungen auf Ihr individuelles Unternehmen haben und in welchem Umfang Sie von den Entlastungen profitieren können.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.



Quellen:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-wie-strompreise-die-deutsche-industrie-belasten/100176761.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/niedrigere-netzentgelte-2382396

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-03-massnahmen-niedrigere-energiepreise.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/strompaket-entlastungen-verbraucher-100.html

https://www.tennet.eu/de/news/uebertragungsnetzbetreiber-veroeffentlichen-vorlaeufige-netzentgelte-fuer-2026

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energie-milliarden-fuer-die-stromnetze-wo-bleibt-die-entlastung/100175441.html

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-energiesteuer-1126268

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/senkung-energiepreise-haushalt-2358526

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