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Industriestrompreis 2026: Wie Sie Ihren Batteriespeicher faktisch subventionieren und doppelt profitieren

Geschrieben von:
trawa
Um die 30% Kostenreduktion mit dem Industriestrompreis bei cleverer Reinvestition
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung für energieintensive Unternehmen, die auf der sogenannten KUEBBL-Liste stehen
Die untenstehende Beispielrechnung zeigt, bei voller Nutzung des Industriestrompreises können die Energiekosten um ca. 16% gesenkt werden - entspricht bei Beispielunternehmen mit 10 GWh ca. 165.000 € (bei abweichender Unternehmensgröße entsprechend höhere oder geringere absolute Ersparnis)
Wird die Beihilfe vollständig in die Anschaffung eines Batteriespeichers reinvestiert, können >80% der Anschaffungskosten durch die Förderung gedeckt werden - bei einer Amortisationszeit von bis zu 1,9 Jahren
Der Batteriespeicher reduziert die Kosten dauerhaft um weitere 17% - entspricht bei Beispielunternehmen mit 10 GWh ca. 147.000 € - auch über die Laufzeit des Industriestrompreises hinaus
Mit weiteren Maßnahmen, wie einer optimierten Strombeschaffung, können zusätzlich Kosten eingespart werden
trawa unterstützt den gesamten Prozess: Von der Analyse der Förderfähigkeit über die Implementierung des Batteriespeichers bis hin zur Optimierung der Strombeschaffung

Befristete staatliche Entlastung durch den Industriestrompreis für 50% des Verbrauchs
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung, die von 2026 bis 2028 gelten soll. Sie hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver deutscher Unternehmen zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.
Der Industriestrompreis in aller Kürze
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung. Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50% des Großhandelspreises auf bis zu 50% des Verbrauchs erlaubt, mit einem Mindestpreis von 50 EUR/MWh (5 ct/kWh). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.
Preisgestaltung — Ermäßigung des durchschnittlichen jährlichen Großhandelspreises (Referenzpreises) um 50% mit einer Untergrenze von 5 ct / kWh.
Mengengrenze — Ermäßigung für max. 50% des jährlichen Stromverbrauchs.
Gegenleistung — Reinvestition von mind. 50% des erhaltenen Beihilfebetrags in Klimaschutz- & Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb von 48 Monaten. Zu den Maßnahmen zählen: Energiespeicher, Erneuerbare Erzeugungskapazitäten, Nachfrageflexibilität, Energieeffizienz, Elektrolyseure und Elektrifizierung.
Flexibilitäts-Bonus — Die Beihilfe kann um 10% erhöht werden, wenn Großteil der Gegenleistung in Nachfrageflexibilität fließen. Davon müssen jedoch 75% wieder in Gegenleistungen reinvestiert werden.
Optionale degressive Förderung — Die anrechenbare Strommenge kann über die Laufzeit verschoben werden. Beispielsweise Jahr 1: deutlich mehr als 50%, Jahr 2: 50% und Jahr 3: weniger als 50%. Dies ermöglicht einen höheren Entlastungseffekt zu Beginn.
Antragsstellung — Kann rückwirkend (vermutlich) bei der BAFA beantragt werden.
Unternehmen auf der sogenannten KUEBBL-Liste profitieren
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon Leakage Liste der EU). Diese Liste erfasst energieintensive Industrien, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen.
Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren, unter anderem Chemie, Metall, Glas/Keramik, Zement, Papier/Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung. Die Zugehörigkeit wird über den WZ-Code geprüft und die Inklusion weiterer Sektoren wird derzeit noch diskutiert.
Derzeit gibt es ein Doppelförderverbot in Bezug auf andere Beihilfen. Das bedeutet, der Industriestrompreis kann nicht zusätzlich, beispielsweise zur Strompreiskompensation, in Anspruch genommen werden. Dies macht die Förderung für besonders große Unternehmen voraussichtlich weniger
interessant und erhöht die Förderleistung für den Mittelstand.
Begünstigung nach Sektorzugehörigkeit
Die EU hat 91 Sektoren definiert, welche besonders von hohen Energiekosten gefährdet sind. Es gibt keine Mindestgröße und keinen Mindestverbrauch. So finden Sie ganz einfach heraus, ob Sie vom Industriestrompreis profitieren können:
Aktuellste KUEBLL-Liste z.B. hier aufrufen.
“Teilliste 1” im PDF (Seite 84) ansehen. Hinweis: Weitere Sektoren können noch hinzugefügt werden.
NACE/WZ-Code (4-stellig) mit Ihrem abgleichen. Ihren NACE/WZ Code finden Sie z.B. im Unternehmensregister oder hier.
150.000 € Ersparnis bei 10 GWh Verbrauch und 8 ct/kWh Referenzpreis
Was heißt das Ganze konkret für ein Unternehmen aus der Industrie mit einem Verbrauch von 10 GWh? Bei einem Referenzpreis von 8 ct/kWh bedeutet es eine Entlastung von ca. 150.000€, wie die Beispielrechnung zeigt:

10% Bonus bei Reinvestition in Batteriespeicher
Die Re-Investitionspflicht wird zu Ihrem Vorteil. Von der Entlastung müssen 50%, also 75.000€, in Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen reinvestiert werden. Wenn in Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität – beispielsweise in Batteriespeicher - investiert wird, kann ein sogenannter Flexibilitäts- Bonus gewährt werden. In diesem Fall erhält das Unternehmen zusätzlich 10 % der Beihilfe, also 15.000 €. Von diesem Betrag müssen wiederum 75 % als Gegenleistung investiert werden, das entspricht 11.250 €, sodass sich die Gesamtreinvestition auf 86.000 € erhöht.

Beihilfe finanziert >80% des Batteriespeichers mit <2 Jahren Amortisationszeit
Wird das freiwerdende Kapital von 165.000 € pro Jahr in unserem Beispiel – also rund 500.000 € über drei Jahre – vollständig in einen Batteriespeicher investiert, kann dieser mit 2.000 kWh Kapazität und Investitionskosten von etwa ~600.000 € zu über 80 % gefördert werden. Das zahlt sich schnell aus: Eine Amortisation wäre hier in nur 1,9 Jahren möglich.

Dauerhaft niedrigere Kosten durch Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher lohnt sich nicht nur durch die Förderung: Er reduziert Energiekosten dauerhaft – auch über die Laufzeit des Industriestrompreises hinaus. Bereits im ersten Jahr lassen sich die Kosten im Beispiel um zusätzlich ~147.000 € reduzieren. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht durch:
Niedrigere Netzentgelte: durch gezielte Entladung des Speichers in Lastspitzenzeiten, um teure Leistungspreise bei den Netzentgelten zu vermeiden (Lastspitzenkappung).
Geringere Stromkosten: dank preisoptimiertem Laden in Niedrigpreisphasen sowie durch die Optimierung des Eigenverbrauchs (Speicherung von überschüssigem Solarstrom und zeitversetzter Verbrauch).
Zusätzliche Einnahmen: durch die Vermarktung freier Speicherkapazitäten am kurzfristigen Strommarkt (Handelserlöse am Intraday-Markt).

Was sind die Bedingungen an einen Industriestrompreis?
Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Elektrifizierung, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen sowie neue PPAs für EE‑Neuanlagen.
Der Beihilfebetrag wird um 10% erhöht, wenn das Unternehmen nachweist, dass mindestens 80% der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität investiert werden. Von diesem Flexibilitäts-Bonus müssen mindestens 75% wiederum in Gegenleistungen reinvestiert werden.
Die konkreten Bedingungen werden im Rahmen des Notifizierungsprozesses mit der Europäischen Kommission noch im Detail diskutiert.
Doppelt sparen: Optimierte Energiebeschaffung mit trawa
Zusätzlich zum Industriestrompreis und dem Einsatz von Batteriespeichern können Unternehmen durch eine optimierte Strombeschaffungsstrategie ihre Energiekosten dauerhaft reduzieren. Das gilt auch für Unternehmen, die nicht vom Industriestrompreis profitieren.
Auf Basis des individuellen Stromverbrauchs erstellt die KI-basierte Software von trawa ein maßgeschneidertes Portfolio aus Direktlieferverträgen mit deutschen Wind- und Solarparks (Power Purchase Agreements), Terminmarktbeschaffung und tagesaktuellem Börseneinkauf.
Je nach bisheriger Beschaffungsstrategie und Marktlage sind so - insbesondere verglichen mit Festpreismodellen - zusätzliche Einsparungen von bis zu 15 % möglich – und das bei 100 % erneuerbarer Energie. Ähnlich wie bei einem ETF-Sparplan profitieren Unternehmen so von Marktbewegungen und wandeln Preisschwankungen in einen langfristigen Vorteil um.

Fazit
Der Industriestrompreis verschafft energieintensiven Unternehmen eine spürbare finanzielle Entlastung – vorerst für einen Zeitraum von drei Jahren. Wer diese Chance und die Reinvestitionspflicht clever nutzt, kann die befristete Förderung in nachhaltige Wettbewerbsvorteile verwandeln.
In der Kombination aus Förderung, Batteriespeicher und optimierter Strombeschaffung lassen sich über 30 % Energiekosten einsparen – und ein großer Teil dieser Einsparungen wirkt dauerhaft über die Laufzeit des Industriestrompreises hinaus. Ein Batteriespeicher kann dabei - je nach Modell - zu über 80 % gefördert und in weniger als zwei Jahren amortisiert werden.
trawa unterstützt Unternehmen ganzheitlich – von der Förderanalyse und Antragstellung über die Implementierung des Batteriespeichers bis hin zur strategischen Optimierung der Strombeschaffung. So wird kurzfristige Entlastung zur langfristigen Kostenstrategie.
Jetzt handeln statt warten: Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.
Hinweis: Einige Umsetzungsdetails werden derzeit noch spezifiziert - dieser Beitrag basiert auf der aktuellen Interpretation und kann sich ändern.
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