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Industriestrompreis entschlüsselt: Alles was Sie jetzt wissen müssen

Geschrieben von:
trawa
Industriestrompreis in aller Kürze
Von 2026-2028 sollen energieintensive Unternehmen aus 91 (Teil‑)Industriesektoren einer offiziellen Liste (KUEBLL-Liste) entlastet werden; Auszahlungen erfolgen jeweils im Folgejahr.
Der gedeckelte Arbeitspreis beträgt 5 ct/kWh – er bezieht sich ausschließlich auf die Energiebeschaffung; Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern fallen zusätzlich an.
Die Entlastung orientiert sich am Referenz-Großhandelspreis als Marktdurchschnitt - Empfänger erhalten bis zu 50% Nachlass, angewendet auf maximal 50% des jährlichen Stromverbrauchs.
Mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden
Dies waren viele relative Zahlen. Ganz konkret: Für ein Unternehmen aus der Industrie mit einem Verbrauch von 10 GWh und einem Referenzpreis von 8 ct/kWh bedeutet es eine Entlastung von knapp 150.000€.

Was ist der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis ist eine befristete staatliche Entlastung. Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50% des Großhandelspreises auf bis zu 50% des Verbrauchs erlaubt, mit einem Mindestpreis von 50 EUR/MWh (5 ct/kWh). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standorte und Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Dekarbonisierung durch eine Reinvestitionspflicht zu beschleunigen.
Ermäßigung des durchschnittlichen jährlichen Großhandelspreises (Referenzpreis) um max. 50%
Ermäßigung für max. 50% des jährlichen Stromverbrauchs (mit optimaler degressiver Fördermöglichkeit)
Zielpreis für den beihilfefähigen Verbrauch 5 ct/kWh (Untergrenze)
Gegenleistung: Reinvestition von mind. 50% des erhaltenen Beihilfebetrags in Klimaschutz- & Energieeffizienzmaßnahmen: Erneuerbare Erzeugungskapazitäten, Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Energieeffizienz, Elektrolyseure, Elektrifizierung
Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon Leakage Liste der EU). Diese Liste erfasst energieintensive Industrien, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen.
Dazu zählen 91 (Teil-)Sektoren, unter anderem Chemie, Metall, Glas/Keramik, Zement, Papier/Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung.
Wie funktioniert der Industriestrompreis?
Der Industriestrompreis orientiert sich an einem Referenzwert aus dem Großhandel. Grundlage ist der Jahresmittelwert der Base-Future-Kontrakte des Vorjahres mit Lieferung im Abrechnungsjahr. Für 2026 zählt also der Durchschnitt der Base-Futures aus 2025.
Die Beihilfe beträgt 50% des Referenzpreises, jedoch mit einer Untergrenze von 5 ct/kWh. Liegt der Referenzpreis beispielsweise bei 8 ct/kWh, wären 50% davon rechnerisch 4 ct/kWh. Durch die Untergrenze wird die Beihilfe jedoch auf 3 ct/kWh festgesetzt.
Die Förderung gilt nur für 50% des jährlichen Stromverbrauchs. Allerdings besteht eine optionale degressive Fördermöglichkeit: Unternehmen können die anrechenbare Strommenge über die Laufzeit verschieben – beispielsweise im ersten Jahr deutlich mehr als 50%, im zweiten Jahr 50% und im dritten Jahr entsprechend weniger. Dies ermöglicht einen höheren Entlastungseffekt zu Beginn, um Investitionen schneller anzureizen

Was sind die Bedingungen an einen Industriestrompreis?
Unternehmen müssen mindestens 50% der erhaltenen Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Energiespeicher, Nachfrageflexibilität, Elektrifizierung, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien, Effizienzmaßnahmen sowie neue PPAs für EE‑Neuanlagen.
Der Beihilfebetrag wird um 10% erhöht, wenn das Unternehmen nachweist, dass mindestens 80% der Gegenleistungsverpflichtung in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität investiert werden. Von diesem Flexibilitäts-Bonus müssen mindestens 75% wiederum in Gegenleistungen reinvestiert werden.
Die konkreten Bedingungen werden im Rahmen des Notifizierungsprozesses mit der Europäischen Kommission noch im Detail diskutiert.
Wann tritt der Industriestrompreis in Kraft?
Das Inkrafttreten hängt von der finalen Zustimmung der EU-Kommission ab. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geht von einer Einführung zum 1. Januar 2026 aus. Die finale operative Umsetzung wird sich jedoch erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens entscheiden.

Wie läuft die Erstattung?
Die Beihilfe wird im Jahr nach dem Abrechnungsjahr ausgezahlt (z.B. Entlastung für 2026 wird 2027 ausgezahlt). Bei Antragstellung ist eine Selbsterklärung des Unternehmens erforderlich, dass Investitionen im erforderlichen Umfang getätigt werden. Nach Realisierung oder spätestens 48 Monate nach Gewährung ist der Vollzugsbehörde eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen einschließlich Investitionsvolumen zu übermitteln.
Wie wird der Industriestrompreis finanziert?
Finanziert werden soll der Industriestrompreis über den Bundeshaushalt, genauer aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem Sondertopf für Energie- und Klimaprojekte. Für die dreijährige Laufzeit werden laut Wirtschaftsministerium Kosten von insgesamt rund drei Milliarden Euro veranschlagt.
Fazit
Der Industriestrompreis kommt nun doch – allerdings befristet, mit strengen Auflagen und nicht für alle Unternehmen. Zudem wird die Regelung in der Praxis deutlich von dem in Aussicht gestellten Preis von 5 ct/kWh abweichen. Der Grund: Die Beihilfe gilt nur für 50% des Stromverbrauchs – und von diesem Anteil muss wiederum die Hälfte verpflichtend reinvestiert werden.
Für anspruchsberechtigte Branchen bedeutet das dennoch eine kurzfristige Entlastung und ein klares Investitionssignal. trawa begleitet Sie dabei end-to-end: von der Identifikation und Priorisierung der passenden Energieeffizienzmaßnahmen über die wirtschaftliche Bewertung bis zur Umsetzung – inklusive Beratung zu Batteriespeichern, intelligenter Steuerung und datengetriebener Lastflexibilisierung, um die Fördereffekte maximal auszuschöpfen.
Für alle anderen gilt: selbst aktiv werden. Optimieren Sie Kostenstrukturen, flexibilisieren Sie Lastprofile und professionalisieren Sie die Beschaffung, um Volatilität zu managen und Marktchancen zu nutzen. Auch dabei ist trawa Ihr Partner – pragmatisch, messbar und ohne Extraaufwand wie zusätzliches Personal.
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.
Quellen:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-11/industriestrompreis-koalitionsausschuss-bundesregierung-ticketsteuer
https://www.produktion.de/wirtschaft/industriestrompreis-warum-er-zur-schicksalsfrage-wird/2120798
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wirtschaft-staerken-koalition-beschliesst-industriestrompreis,V2SV3iL
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/reiche-industriestrompreis-2026-100.html
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energiepolitik-industriestrompreis-enttaeuscht-erwartung-vieler-unternehmen/100176155.html
https://www.sparkasse.de/aktuelles/industriestrompreis.html#hohe-energiekosten-belasten-europas-indu
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